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Geschichten

Johann II. Romlian zu Cobern

Der Ritter und Ministeriale Johann II. Romlian von Cobern – eine Karriere an Fürsten- und Königshöfen nach Maß

Von Gerhard Straus und Rudolf Schäfer


Romlian

Wer ist dieser Mann mit abgelegtem Schild und Helmbusch, der auf einem Fresko aus dem Jahre 1420 in der Dreikönigskapelle in Kobern dargestellt ist?

Helmbusch, Schild und Schwert lassen darauf schließen, dass es sich um einen Ritter handelt. Es ist der Ritter Johann II. Romlian (oder auch Rumlian bzw. Romelian) von Cobern.

Der Titel Ritter besagte im Mittelalter noch nicht allzu viel: Es gab unfreie und freie Ritter. Es gab  adelige und nicht adelige Ritter. Es gab Ritter mit einer Burg und einem Einkommen und bettelarme Ritter ohne Einkommen, die sich als Waffenträger zum Lebensunterhalt bei einem Herren verdingen mussten. Ritter war man nicht durch Geburt, sondern Ritter war ein Beruf.

Man musste dazu eine harte und lange Ausbildung, ähnlich einer Berufsausbildung, absolvieren.

Mit 10 Jahren bereits wurden die Söhne von Vasallen auf eine Burg oder einen Hof  geschickt, um dort als Junker die Ausbildung als Waffenträger zu erhalten. Mit 14 Jahren wurde man Knappe. Die Ausbildung bestand vor allem in der körperlichen Ertüchtigung und im geschickten Umgang mit Pferden, mit Kampftechniken und mit Schwert und Lanze. Darüber hinaus gab es  eine sittliche und eine höfische Erziehung und eine literarische und kulturelle Bildung. Im Rahmen einer  kirchlichen Feier wurde der Knappe zum Ritter geschlagen. Im Anschluss daran gab es ein Festessen mit Tanz und Musik und dann ein Turnier, bei dem die jungen Ritter ihre Reit- und Waffenkünste vorführen konnten. Anschließend blieb man nicht an seinem Ausbildungsort, sondern ging auf Ritterfahrt. Vor allem Nachgeborene, die keine Chance auf ein väterliches Erbe hatten, waren gezwungen durch Ruhmestaten auf sich aufmerksam zu machen, um vielleicht ein Lehen zu erhalten.

Johann II. Romlian von Cobern musste sich nach seiner Ausbildung als Ritter keine Sorgen um seine weitere Karriere machen. Als Mitglied der angesehenen adeligen Familie Romlian, die im Dienste des Erzbischofs von Trier stand und als Gegenleistung für ihre Verwaltungs- und Beratertätigkeit 1360 als Lehen ein Haus, einen Hof und einen Garten in der Peterstraße in Kobern erhielt,  standen ihm alle Wege offen. 1330 hatte die Familie bereits eine Wohnburg mit Turm von der Familie Dadenberg erworben. Mit dem erzbischöflichen Lehen zusammen umfasste das Anwesen der Familie Romelian die gesamte Peterstraße, Eltzerstraße und reichte teilweise bis zur Schulstraße.

Johann II. Romlian von Cobern schlug die Laufbahn seines Vaters ein und trat als Ministerialer in den Dienst des Erzbischofs. Nach und nach übernahm er nicht nur Verwaltungsaufgaben, sondern zunehmend wurde er zu einem unverzichtbaren Berater und Vertrauten des Erzbischofs und später sogar von Königen. Wie bedeutsam die Stellung Johann II. Romlian von Cobern war, können wir daran erkennen, dass er bei  vielen hochrangigen Staatsgeschäften als Ratgeber, Zeuge, Diplomat oder gar Stellvertreter und Mitbesiegeler des Erzbischofs eingebunden war.

In dieser Funktion war er auch bei der Abwahl des Königs Wenzel am 20.8.1400 in Oberlahnstein anwesend und unterzeichnete das Protokoll. Dem am 21.8.1400 in Rhens neu gewählten König Ruprecht und dem späteren König Sigismund war er ein wichtiger Berater. 1411 trat Johann II. Romlian in seine Dienste und begleitete sogar König Sigismund zum Konzil von Konstanz 1414 -1418.

Im Laufe der Zeit häufte Johann II. Romlian immer mehr Ämter und damit verbunden immer mehr Besitz an. Hier ein Einblick seine Karriere:

Er wurde

1379  Burgmann der Koberner Oberburg,

1392 – 1400 Dienstmann des Pfalzgrafen,

1396  Stellvertreter des Erzbischofs von Trier bei der Überwachung des Friedens-

und Freundschaftsvertrages zwischen dem Trierer und Kölner Erzbischof,

1400  Burgmann des Trierer Erzbischofs auf der Burg Montabaur,

1400  amtlicher Zeuge (Notar) des Erzbischofs von Trier bei der Entthronung des König Wenzels in Oberlahnstein,

1400  amtlicher Zeuge (Notar) bei der Wahl des neuen König Ruprechts in Rhens,

1408  amtlicher Zeuge (Notar), als König Ruprecht dem Trierer Erzbischof Lehen vergab,

1409  auf Lebenszeit ein Gefolgsmann des Königs Ruprecht,

1409  oberster Hauptmann der Grafschaft Falkenstein und Müntzenberg,

1410  Mitbesiegeler der erzbischöflichen Urkunden, d.h. Johann II. Romlian von

Cobern stieg als Mitbesiegeler zum höchsten Beamten des Kurfürsten bzw. des Königs auf. Nach der mittelalterlichen Kanzleiordnung haben wir uns die

Entstehung und Besiegelung der Urkunden im Allgemeinen folgendermaßen zu vorzustellen: Der Eingang (Petitionen und Briefe getrennt) wurde in

Empfang genommen und an drei bestimmten Wochentagen verlesen.

Dann wurden die Schreiben auf der Rückseite mit Anweisungen den Notaren zur Bearbeitung übergeben. Ihre Ausfertigungen wurden wieder verlesen und, im Falle der Genehmigung, vorläufig von einem der beiden Großhofrichter mit seinem Privatsiegel besiegelt. Im Siegelamt wurde zum Schluss das Schreiben mit dem kaiserlichen Siegel versehen. Bei der Aushändigung der Urkunden an den Adressaten musste dieser schwören, dass er keinerlei Bestechung ausgeübt hat.

Der Herrscher selbst nahm an den Sitzungen, in denen die Verlesung des Ein- und Ausganges erfolgte, nicht teil und wurde überhaupt nur in besonderen Fällen um seine Entscheidung befragt. Die Hauptmasse der durch die Kanzlei gehenden Angelegenheiten wurde von dem Mitbesiegeler allein entschieden und ausgeführt, in unserem Falle von Johann II. Romlian von Cobern.

1411  Gefolgsmann des Königs Sigismund,

1412  Vogt zu Cochem,

1413  Gesandter des Erzbischofs bei Streitigkeiten zwischen dem Trierer Erzbischof und dem Grafen von Katzenelnbogen,

1414 - 1418 Begleiter und Berater des Königs und späteren Kaisers Sigismund beim Konzil in Konstanz,

1416  Amtmann von Koblenz,

1418  Zeuge beim gegenseitigen Treueversprechen des Trierer Erzbischofs Otto von Ziegenhain und der Stadt Koblenz,

1419  Mitbesiegeler der Ernennungsurkunde des Arnold von Kettig zum Amtmann des Schlosses und der Stadt Kaisersesch

1421  Mitbesiegelung einer Belehung des Johann von Einenberg.

Hier endet die urkundliche Erwähnung Johann II. Romlian von Cobern. Es ist davon auszugehen, dass er 1421/22 starb.

Er hinterließ als seine Witwe Nese von Langenau (1423 erstmals als Witwe erwähnt) und zwei Töchter Agnes und Lyse. Weil er keine männlichen Nachkommen hatte, ließ er vorausschauend seine Lehensnachfolge auf seine beiden Töchter urkundlich übertragen. Zudem stärkte er über den Tod hinaus das Ansehen und die Macht seiner Familie durch die geschickte Verheiratung der beiden Töchter mit den sehr reichen und mächtigen Herren Johann von Eltz und Johann Boos zu Waldeck.

Etwa seit 1420 begann er mit dem Bau der Dreikönigskapelle als angemessene Grablege für sich und seine Familie auf dem Koberner Kirchhof.

Nur ein solch angesehener und ungeheuer reicher Mann  konnte es sich leisten, seine Grabeskapelle durch wertvolle Fresken ausmalen zu lassen und den Altar mit einer reichen Stiftung zu versehen, die einen Priester verpflichtete, für das Seelenheil der Familie Romlian zu beten und Messen zu lesen.

Dreikönigskapelle Kobern

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